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Aktualisiert: 4. Juni 2025
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein inneres wäre, durch die Besonderheit in das Daseyn, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern in äußerem Zusammenhange steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein allgemeines, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der
Insofern es aber überhaupt das Daseyn oder das Andersseyn des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des Seyns und der Reflexion oder des Ansichseyns.
In dieser Abtheilung hingegen entwickelt sich die negative Bestimmung, die im Daseyn liegt, welche dort nur erst Negation überhaupt, erste Negation war, nun aber zu dem Puncte des In-sichseyns des Etwas, zur Negation der Negation bestimmt ist. a. Etwas und ein Anderes. Etwas und Anderes sind beide erstens Daseyende oder Etwas. Zweitens ist ebenso jedes ein Anderes.
Es ist aber nicht nur Daseyn, sondern in Beziehung auf die aufgehobene Vermittelung und wesentliche Unmittelbarkeit; es ist daher das Daseyn als Unwesentliches, als Gesetztseyn.
Das Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares.
Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion; er bezieht sich negativ auf sich selbst, und setzt sich sein Ansichseyn als ihm Anderes entgegen, und die Bedingung sowohl nach ihrem Momente des Ansichseyns als des unmittelbaren Daseyns ist das eigene Moment der Grundbeziehung; das unmittelbare Daseyn ist wesentlich nur durch seinen Grund, und ist das Moment seiner als Voraussetzens.
Aber das Daseyn hat nur noch die Bedeutung des Gesetztseyns und setzt wesentlich einen Grund voraus; in dem Sinne, daß es ihn vielmehr nicht setzt; daß dieß Setzen ein Aufheben seiner selbst, das Unmittelbare vielmehr das Gesetzte und der Grund das Nichtgesetzte ist.
Weil das Fürsichseyende nun so gesetzt ist, sein Anderes nicht auszuschließen, sondern sich in dasselbe vielmehr affirmativ fortzusetzen, so ist das Andersseyn, insofern das Daseyn an dieser Kontinuität wieder hervortritt, und die Bestimmtheit desselben zugleich nicht mehr als in einfacher Beziehung auf sich, nicht mehr unmittelbare Bestimmtheit des daseyenden Etwas, sondern ist gesetzt, sich als repellirend von sich, die Beziehung auf sich als Bestimmtheit vielmehr in einem anderen Daseyn (einem für-sich-seyenden) zu haben, und indem sie zugleich als gleichgültige in sich reflektirte, beziehungslose Grenzen sind, so ist die Bestimmtheit überhaupt außer sich, ein sich schlechthin
Die Beziehungen der mannigfaltigen Bestimmungen des unmittelbaren Daseyns auf den einfachen Begriff wären aber Lehrsätze, die des Beweises bedürften. Die Definition aber als der erste, noch unentwickelte Begriff, indem sie die einfache Bestimmtheit des Gegenstandes auffassen, und dieß Auffassen etwas Unmittelbares seyn soll, kann dazu nur eine seiner unmittelbaren sogenannten Eigenschaften, eine Bestimmung des sinnlichen Daseyns oder der Vorstellung, gebrauchen; ihre durch die Abstraktion geschehene Vereinzelung macht dann die Einfachheit aus, und für die Allgemeinheit und Wesentlichkeit ist der Begriff an die empirische Allgemeinheit, das Beharren unter veränderten Umständen und die Reflexion verwiesen, die im äußerlichen Daseyn und in der Vorstellung, d. h. da die Begriffsbestimmung sucht, wo sie nicht zu finden ist. Das Definiren thut daher auch auf eigentliche Begriffsbestimmungen, die wesentlich die Principien der Gegenstände wären, von selbst Verzicht, und begnügt sich mit Merkmalen, d. i. Bestimmungen, bei denen die Wesentlichkeit für den Gegenstand selbst gleichgültig ist, und die vielmehr nur den Zweck haben, daß sie für eine äußere Reflexion Merkzeichen sind. Eine solche einzelne, äußerliche Bestimmtheit steht mit der konkreten Totalität und mit der Natur ihres Begriffs zu sehr in Unangemessenheit, als daß sie für sich gewählt und dafür genommen werden könnte, daß ein konkretes Ganzes seinen wahrhaften Ausdruck und Bestimmung in ihr hätte. Nach Blumenbachs Bemerkung z.B. ist das Ohrläppchen etwas, das allen anderen Thieren fehlt, das also nach den gewöhnlichen Redensarten von gemeinsamen und unterscheidenden Merkmalen mit allem Recht als der distinktive Charakter in der Definition des physischen Menschen gebraucht werden könnte. Aber wie unangemessen zeigt sich sogleich eine solche ganz äußerliche Bestimmung mit der Vorstellung des totalen Habitus des physischen Menschen, und mit der Forderung, daß die Begriffsbestimmung etwas Wesentliches seyn soll! Es ist etwas ganz Zufälliges, wenn die in die Definition aufgenommenen Merkmale nur solche reine Nothbehelfe sind, oder aber sich der Natur eines Princips mehr nähern. Es ist ihnen um ihrer
In jenem Sinne wird das Daseyn für etwas Höheres genommen, als das Gesetztseyn, und dieses der äußern Reflexion, dem Subjektiven zugeschrieben. In der That aber ist das Gesetztseyn das Höhere; denn als Gesetztseyn ist das Daseyn, als das was es an sich ist, als Negatives, ein schlechthin nur auf die Rückkehr in sich bezogenes.
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