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Aktualisiert: 25. Mai 2025
Da bleibt mir nichts anderes übrig, als mich auf den gesetzlichen Rechtsstandpunkt zu stellen. Ihr früherer Vertreter hat, während Sie im Militärdienste waren und bevor er selbst einrücken mußte, einen rechtsgültigen Vertrag mit mir abgeschlossen. Er war von Ihnen ermächtigt, Angestelltenverträge abzuschließen. Der Vertrag ist juristisch unanfechtbar.«
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