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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Und er schloß: „In Tagen wie diesen soll man das Herz haben, die Paragraphen des Albertinischen Strafgesetzbuchs zu mißachten.... Wir wollen nicht, daß ein von Gott und den Menschen gerichtetes Haus zurückkehrt auf den Thron.“ Bismarck sorgte dafür, daß seinen glühenden Verehrern kein Haar gekrümmt wurde.
Wunderlich genug war diese Teilung, aber ganz nach damaligen Verhältnissen: zum Albertinischen Herzogtum, auch „Meißen“ genannt, gehörte der größte Teil vom heutigen Königreich mit den Städten Meißen, Dresden, Chemnitz; ferner ein schmaler Streifen von Leipzig bis nach Langensalza.
Eben in jenen Jahren stand ein alter Lieblingsgedanke der albertinischen Politik in voller Blüte. Vor kurzem erst, nach dem Aussterben des Hauses Gotha, hatte der König von Sachsen den Schiedsrichter und väterlichen Vermittler gespielt zwischen den ernestinischen Vettern. Man hoffte in Dresden, eine dauernde Hegemonie über die thüringischen Lande zu erlangen.
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