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D.M. Luther, Katharin seinem ehelichen Weib und ihrer beider Leibeserben die neu Behausung in unserer Stadt Wittenberg, welche hievor das „Schwarze Kloster“ genannt war, darinnen D. Martinus seither gewohnt, mit seinem Begriff und Umfang samt dem Garten und Hof zu einem rechten freien Erbe verschrieben und sie damit begabt und begnadet als ihr Eigen und Gut.... Geben auch vielgenanntem Doktor und seiner ehelichen Hausfrau aus sonderlichen Gnaden diese Freiheiten, daß sie zu ihrer beider Lebtag aller bürgerlichen Bürden und Last derselben frei sein, also daß sie keinen Schoß noch andre Pflicht wie Wachen und dgl. davon sollen thun und mögen gleichwohl brauen, mälzen, schänken, Vieh halten und andere bürgerliche Handtirung treiben.