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Daher ist es aber auch nothwendig, das von dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umstände zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden, dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gewöhnte Postofficiant könnte schon darüber verdrüßlich werden und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen, wenn wir ihm weniger Porto böten, als er verlangt.

Auch wird es vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen, denn der Postofficiant kann davon, weil es taxmäßig ist und er es nach der Taxe in Rechnung bringen muß, nichts erlassen.

Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu setzen.

Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen Folgen für ihn verbunden seyn.

Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß, und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es z.