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Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr 1728 vorkommen, dass ein geistesschwaches oder geisteskrankes Mädchen von zweiundzwanzig Jahren, welches sich hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen wurde. Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst am Wedding einem Herrn in blauem Rock und gestickter Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe. Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, vonwo er sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der unbekannte Herr eröffnet, dass er der Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen gestellt, dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet unterzeichnen sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die Finger gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge sie der Teufel unablässig. Derselbe sei auch schuld daran, dass sie sich habe erhängen wollen. Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet ausgestellt habe. Bei dem Schreiben habe ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein Arzt besuchten das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des Kriminalkollegiums zu Berlin vom 10.