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Ferré, der Inbrandlegung des Finanzministeriums auf Grund des hier vorgezeigten Aktenstücks angeklagt, hat die Echtheit desselben bis zum letzten Augenblick bestritten; er hat an gewissen Buchstaben nachzuweisen gesucht, daß dasselbe gefälscht sei; aber da der seitens der Versailler angestellte Handschriftenvergleicher die Echtheit behauptete, wurde Ferré verurteilt.

Ebenso wurde Ferré der Erschießung der Geiseln angeklagt. Er selbst sagt aus, daß er nicht den Befehl zu deren Erschießung, sondern zu deren Freilassung gegeben habe. Damit stimmen auch andere Berichte, namentlich der eines englischen Arztes, überein, und ebenso ist festgestellt, daß Geistliche, die als Geiseln verhaftet waren, später vor Gericht zeugten, also nicht erschossen sein konnten.

... Herr Sparig hat die Tätigkeit der Kommune als eine lange, ununterbrochene Kette von Verbrechen und Scheußlichkeiten hinzustellen versucht. Als Hauptschandtaten führte Herr Sparig die Erschießung der Generale Klement Thomas und Lecomte an, ferner die Erschießung der Geiseln und den Befehl zur Inbrandsetzung des Finanzministeriums, den er Ferré imputiert.

Und wenn Herr Sparig hier nun kommt mit einem angeblich von Ferré unterzeichneten Brandbriefe, der das Siegel des Kriegsministers trägt, das ebensogut der Kriegsminister des Herrn Thiers darauf gesetzt haben kann, so ist dies in meinen Augen ein Wisch, der verdient, daß ich ihn zerreiße. Bravo.

Mit der Anklage gegen Ferré schloß Herr Sparig, ich muß jetzt ebenfalls schließen. Sicher steht fest, daß die Kommune nichts getan hat

Ich kam dann nochmals auf die Erschießung der Geiseln, die angeblich Ferré veranlaßt habe, zu sprechen und fuhr fort: Die Kommune hat gehandelt, wie sie nach Lage der Dinge handeln mußte, und wer ihr Verfahren nicht billigt, wird es wenigstens erklärlich finden und entschuldigen.