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Aktualisiert: 2. Juni 2025


Der Erzbischof urteilte, daß, da die mannigfaltige Wirksamkeit der Reliquie nun einmal mit Glück in Betrieb gesetzt sei, die Kirche mit dem Zuwachs an heilkräftigem Gebein zufrieden sein könne, ob dasselbe nun einen Bestandteil des heiligen Krauti oder des ebenso heiligen Zeterbogk gebildet hätte.

Da nun außerdem das Kloster durch den Knochen des Krauti oder Zeterbogk einen sichtbaren Aufschwung genommen hatte und der Abt, unter dessen Regiment die Entdeckung stattgefunden hatte, ein Zeichen der Anerkennung durchaus verdiente, und da es, angesichts der Anfeindungen und Anklagen, die Wonnebald in dieser Gegend sich zugezogen hatte, ratsam schien, ihn von dort zu entfernen, wo sein übler Ruf schließlich auch auf den von ihm eingeführten Knochen hätte fallen können, hielt es Giselbert für das angemessenste, wenn er zum Bischof von Klus ernannt würde, einem einst bedeutenden, jetzt heruntergekommenen, unwichtigen Orte, nicht allzuweit von seiner eignen Residenz, so daß er sein Tun und Lassen einigermaßen bewachen könnte.

Er antwortete der schottischen Kirche in würdiger, ein wenig herablassender Fassung, daß die legendarischen Berichte über das Ende des heiligen Krauti voneinander abwichen, und daß seines Wissens die Wahrheit von seiten der Kirche noch nicht endgültig festgestellt sei, daß er aber ihren Anspruch, das echte Gerippe zu besitzen, um so weniger anfechten wolle, als sich bereits aus einem seither aufgefundenen Dokumente ergeben habe, daß der fragliche Knochen, dessen Wundertätigkeit fortwährend im Gange sei, dem heiligen Zeterbogk zugehöre, der, ein Begleiter des Krauti, der zweite Abt des Klosters gewesen und in demselben verstorben sei, und dessen Überreste schon seit Jahrhunderten an eben dieser Stelle gesucht seien, aber früher nicht hätten gefunden werden können.

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