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Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile daß sie aber auch nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar nicht erarbeitet haben.