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Aktualisiert: 14. Juni 2025


Das Wirtschaftsleben hat einfach durch sich selbst in der neueren Zeit ganz bestimmte Formen angenommen. Es hat durch eine einseitige Wirksamkeit in das menschliche Leben sich besonders machtvoll hereingestellt.

Durch den vom Wirtschaftsleben abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen alle mündig gewordenen Menschen mitzusprechen haben.

Wird sich durch eine in dieser Richtung gehende gesunde Denkungsart die wahre Gestalt der Arbeitsfrage einerseits zeigen, so wird anderseits sich durch diese Denkart auch erweisen, welche Stellung das Wirtschaftsleben im gesunden sozialen Organismus einnehmen soll. Man sieht schon hieraus, daß die »soziale Frage« sich in drei besondere Fragen gliedert.

Man könnte nun glauben, dieser vom Leben geforderten Unterscheidung wäre schon Genüge geschehen, wenn innerhalb der Einrichtungen, die dem Wirtschaftsleben dienen, auch für die Rechte gesorgt werde, welche in den Verhältnissen der in dieses Wirtschaftsleben hineingestellten Menschen zueinander bestehen müssen.

Sie betrachtet es als ihr Ideal, das geistige Leben in den auf das Wirtschaftsleben gebauten Gesellschaftskörper einzubeziehen. Sie könnte, wenn sie dieses von ihr gesetzte Ziel erreichte, damit den Weg nur fortsetzen, auf dem das Geistesleben seine Entwertung gefunden hat. Sie hat eine richtige Empfindung einseitig entwickelt mit ihrer Forderung: Religion müsse Privatsache sein.

Dieser soziale Organismus muß, wenn er gesund wirken soll, drei solche Glieder gesetzmäßig ausbilden. Eines dieser Glieder ist das Wirtschaftsleben. Hier soll mit seiner Betrachtung begonnen werden, weil es sich ja ganz augenscheinlich, alles übrige Leben beherrschend, durch die moderne Technik und den modernen Kapitalismus in die menschliche Gesellschaft hereingebildet hat.

Werden die durch solche Fähigkeiten erstehenden Menschenleistungen vom Wirtschaftsleben oder von der Staatsorganisation künstlich beeinflußt, so wird ihnen die wahre Grundlage ihres eigenen Lebens zum größten Teile entzogen. Diese Grundlage kann nur in der Kraft bestehen, welche die Menschenleistungen aus sich selbst entwickeln müssen.

Und was zu tun ist, um einem solchen Urteil zu seinem Recht zu verhelfen, das kann nur aus einer solchen Gemeinschaft heraus bestimmt werden. Aus ihr können das Staats- und das Wirtschaftsleben die Kräfte empfangen, die sie sich nicht geben können, wenn sie von ihren Gesichtspunkten aus das Geistesleben gestalten.

Ein solcher muß vor allem aufmerksam darauf werden, wie wissenschaftliche Lehren über das Wirtschaftsleben und dessen Verhältnis zu den Menschenschicksalen zündend in die Seele des Proletariers eingeschlagen haben.

Im politisch-rechtlichen Staatsleben kommt er zu seiner rein menschlichen Geltung, insoferne diese unabhängig ist von den Fähigkeiten, durch die er im freien Geistesleben wirken kann, und unabhängig davon, welchen Wert die von ihm erzeugten Güter durch das assoziative Wirtschaftsleben erhalten.

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kupees

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