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Aktualisiert: 4. Mai 2025
Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen.
Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth. Vgl. A. Wolters, Konrad v.
Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.
Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583 gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung des Hexenbades und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in Misskredit brachte .
Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche Uebersetzung . Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk , und =Johann Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen, deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen =Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den Hexen her gewesen war , rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien verlangte und,
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