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Aktualisiert: 12. Mai 2025
Daher ist es ungereimt, in der reinen Mathematik zu meinen; man muß wissen, oder sich alles Urteilens enthalten. Ebenso ist es mit den Grundsätzen der Sittlichkeit bewandt, da man nicht auf bloße Meinung, daß etwas erlaubt sei, eine Handlung wagen darf, sondern dieses wissen muß. Im transzendentalen Gebrauche der Vernunft ist dagegen Meinen freilich zu wenig, aber Wissen auch zu viel.
Das Bewußtsein kommt dadurch, daß es sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit, gut oder schlecht zu sein, nicht darnach, daß es entweder das Für-sich-sein oder das reine An-sich-sein zum Prinzip hätte, denn beide sind gleich wesentliche Momente; das gedoppelte Urteilen, das betrachtet wurde, stellte die Prinzipien getrennt vor, und enthält daher nur abstrakte Weisen des Urteilens.
Die Erhabenheit, welche das subjektiv Komische auf Grund eines nur im denkenden Subjekt bestehenden Zusammenhanges gewinnt, verschwindet auch wieder angesichts subjektiver Regeln, d. h. angesichts der Regeln, welche nicht die Dinge und ihren Zusammenhang, sondern die Formen unseres Denkens und Urteilens betreffen, der Regeln des Sprachgebrauchs, des Zusammenhangs zwischen Zeichen und Bezeichnetem, des Schliessens etc.
Daher ist es ungereimt, in der reinen Mathematik zu meinen; man muß wissen, oder sich alles Urteilens enthalten. Ebenso ist es mit den Grundsätzen der Sittlichkeit bewandt, da man nicht auf bloße Meinung, daß etwas erlaubt sei, eine Handlung wagen darf, sondern dieses wissen muß. Im transzendentalen Gebrauche der Vernunft ist dagegen Meinen freilich zu wenig, aber Wissen auch zu viel.
Diese beiden Weisen des Urteilens finden jede eine Gleichheit und eine Ungleichheit; das erste urteilende Bewußtsein findet die Staatsmacht ungleich, den Genuß des Reichtums gleich mit ihm; das zweite hingegen die erstere gleich, und den letztern ungleich mit ihm.
Teils sind sie erst unmittelbar Wesen, weder dies geworden noch an ihnen Selbstbewußtsein; dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung; sie sind Prädikate, die noch nicht selbst Subjekt sind. Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urteilens noch an zwei Bewußtsein auseinander, deren jedes unter einer einseitigen Bestimmung liegt.
III. Der Wille als psychischer Motor. Das Wesen des psychologischen +Intellektualismus+ ist es, in den intellektuellen Prozessen und deren Elementen, also im Denken, Vorstellen oder in den Empfindungen den Ausgangspunkt, die Grundlage, den Kern alles Seelenlebens zu erblicken. Gefühl und Wille sind hiernach sekundär, abgeleitet, sie sind Produkte, Seiten, Reflexe, Abhängige des Intellektuellen oder bloße Komplexe von Empfindungen. Einen spezifischen Willen gibt es hiernach nicht; was wir so nennen, ist eine Summe von Vorstellungen, Empfindungen, ev. auch Gefühlen, verbunden mit ausgeführten oder ideell antizipierten Bewegungen; entwickelt hat sich der Wille, nach dieser »heterogenetischen« Theorie, aus Reflexen, die später kompliziert, bewußter wurden. Eine eigentliche Willenskraft, die mehr ist als »ideomotorische« oder Bewegungsvorstellung plus Spannungsempfindungen u. dgl., haben wir nicht anzunehmen. Während die ältere Psychologie intellektualistischer Richtung aus Akten des Denkens, des Urteilens, Schließens, kurz aus der Reflexion psychische Vorgänge ableitete, die entweder viel zu einfach oder primitiv sind, als daß sie mit bewußter Überlegung u. dgl. etwas zu tun haben können (z.
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