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Aktualisiert: 23. Mai 2025
In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, Schlange.« Die allgemein Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin, welche den Herzog Philipp
Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung versetzten Städtchen
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