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Aktualisiert: 30. April 2025


Die sogenannten Posttaxen geben zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich aber überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin liegen, daß gedachte Schriften einen besondern Werth haben und daher auch von der Post =vorzüglich verwahrt= und in Aufsicht genommen werden müßten.

Solche Mißverständniße werden immer entstehen, wenn nicht die Correspondenten sich eine genauere Kenntniß von den Posttaxen verschaffen und dadurch das Verfahren der Post beurtheilen lernen.

Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, daß man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.

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