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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Gleich zu Anfang des Krieges hatte man die Silber- und die Kupfermuenze verringert, den Legalkurs des Silberstueckes um mehr als ein Drittel erhoeht und eine Goldmuenze weit ueber den Metallwert ausgegeben.

Wir finden hier spaeter die Einrichtung, dass der Denar ueberall gesetzlichen Kurs hat und offiziell nur nach ihm gerechnet wird ^37, die Lokalmuenzen aber innerhalb ihres beschraenkten Rayons zwar auch Legalkurs, aber nach einem fuer sie unguenstigen Tarif gegen den Denar haben ^38; dieselbe ist wahrscheinlich nicht auf einmal und zum Teil auch wohl schon von Caesar eingefuehrt worden, auf jeden Fall aber die wesentliche Ergaenzung der Caesarischen Reichsmuenzordnung, deren neues Goldstueck in dem ungefaehr gleich schweren Alexanders sein unmittelbares Muster fand und wohl ganz besonders auf die Zirkulation im Orient berechnet war. ^35 Die Goldstuecke, die Sulla und gleichzeitig Pompeius, beide in geringer Zahl, schlagen liessen, heben diesen Satz nicht auf: denn sie wurden wahrscheinlich lediglich nach dem Gewicht genommen aehnlich wie die goldenen Philippeer, die auch bis nach Caesars Zeit im Umlauf gewesen sind.

Es war dies ebendamals um so wichtiger, als infolge der durch Caesar in Umlauf gebrachten grossen Quantitaeten Goldes dasselbe eine Zeitlang im Handelskurs 25 Prozent unter dem Legalkurs stand. ^37 Es gibt wohl keine Inschrift der Kaiserzeit, die Geldsummen anders als in roemischer Muenze angaebe. ^38 So gilt die attische Drachme, obwohl merklich schwerer als der Denar, doch diesem gleich; das antiochische Tetradrachmon, durchschnittlich 15 Gramm Silber schwer, gleich 3 roemischen Denaren, die nur gegen 12 Gramm wiegen; so der kleinasiatische Cistophorus nach Silberwert ueber 3, nach dem Legaltarif 2 Denare; so die rhodische halbe Drachme nach Silberwert , nach dem Legaltarif 5/8 Denare und so weiter.

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