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Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habeGeh Rat Sotzmann, der Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen entweder durch vollständige Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden; doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und »Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig, wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über

Man begnügte sich daher, ein Maximum für die Konsumtionssteuern festzusetzen und die allmähliche Annäherung der Steuersysteme in Aussicht zu stellen. Nur die Hoffnung auf einen hohen politischen Gewinn konnte den preußischen Hof zu so schweren Opfern, zu einer so weitgehenden Nachsicht für die Grillen und Eitelkeiten der Mittelstaaten bestimmen.

Darmstadt nahm die preußischen Zölle an und gab überdies die vertrauliche Zusage, daß auch die wichtigsten preußischen Konsumtionssteuern eingeführt werden sollten. Der Kreis Wetzlar tritt unter die darmstädtischen, das hessische Hinterland unter die westfälischen Zollbehörden. Preußen ernennt einen Rat bei der Zolldirektion in Darmstadt, Hessen desgleichen bei der Steuerdirektion zu Köln.

Die Einführung der preußischen Konsumtionssteuern war in Hessen ohne Schwierigkeit erfolgt; Bayern aber sah sich außerstande, seine Malzsteuer abzuändern.