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Aktualisiert: 21. Mai 2025
Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen? Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand glauben.
Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern.
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