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Wenn ein Sträfling eine wichtige Meldung zu erstatten hatte, etwa inbezug auf sein Verbrechen oder falls er sich krank fühlte, so genügte dem Wärter gegenüber das Aufheben der Hand; er wurde dann in die Kanzlei geführt, und zeigte es sich, daß er von dem Vorrecht in mutwilliger Weise Gebrauch gemacht, so unterlag er derselben Ahndung, wie wenn er unter seinen Genossen geredet hätte: der Kettenstrafe beim ersten Mal, der Auspeitschung bis zu hundert Streichen bei wiederholtem Vergehen.
Heimgekehrt, wollte er sich die Stelle eines Aleka bei einer reichen Kirche unrechtmäßig anmaßen; allein König Theodor nahm die Sache krumm und verurtheilte Michael, so hieß der civilisirte Geistliche, zu drei Jahren Kettenstrafe.
Von einem mitleidigeren Gesichtspunkte ausgehend, begnügte sich sein edler Richter, ihn zur Kettenstrafe und Aufbewahrung im Stockhause zu verurteilen. Dort blieb er noch vier oder fünf Jahre gefangen, worauf man ihn lausen ließ; und noch diese Stunde bettelt er in der Gegend umher.