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Diese Möglichkeit aber ist somit unmittelbar nichts als dieß Vermitteln, in welchem das Ansichseyn, nämlich sie selbst, und die Unmittelbarkeit, beide auf gleiche Weise Gesetztseyn sind. So ist es die Nothwendigkeit, welche ebenso sehr Aufheben dieses Gesetztseyns oder Setzen der Unmittelbarkeit, und des Ansichseyns, so wie eben darin Bestimmen dieses Aufhebens als Gesetztseyns ist.

Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst verändert. Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt, und die formale Reflexion des Gesetztseyns in sich, so daß das Gesetztseyn der einen seiner Seiten das Gesetztseyn der andern ist.

Das existirende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem andern Gesetztseyn. Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und wahrhaft Positive.

Aber das Daseyn hat nur noch die Bedeutung des Gesetztseyns und setzt wesentlich einen Grund voraus; in dem Sinne, daß es ihn vielmehr nicht setzt; daß dieß Setzen ein Aufheben seiner selbst, das Unmittelbare vielmehr das Gesetzte und der Grund das Nichtgesetzte ist.

Sie ist daher gleichfalls nur erst eine gesetzte, wie in der Erscheinung das Unmittelbare überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten bat. Die wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre Negativität, daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte; aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze hervorgetreten.

Ein Ding hat Eigenschaften; sie sind erstlich seine bestimmten Beziehungen auf Anderes; die Eigenschaft ist nur vorhanden als eine Weise des Verhaltens zu einander; sie ist daher die äußerliche Reflexion, und die Seite des Gesetztseyns des Dings. Aber zweitens ist das Ding in diesem Gesetztseyn an sich; es erhält sich, in der Beziehung auf Anderes; es ist also allerdings nur eine Oberfläche, mit der die Existenz sich dem Werden des Seyns und der Veränderung preisgibt; die Eigenschaft verliert sich darin nicht. Ein Ding hat die Eigenschaft, dieß oder jenes im Andern zu bewirken und auf eine eigenthümliche Weise sich in seiner Beziehung zu äußern. Es beweist diese Eigenschaft nur unter der Bedingung einer entsprechenden Beschaffenheit des andern Dinges, aber sie ist ihm zugleich eigenthümlich und seine mit sich identische Grundlage; diese reflektirte Qualität heißt darum Eigenschaft. Es geht darin in eine

Denn der Grund ist Identität des Positiven oder selbst auch des Gesetztseyns mit sich; das Begründete ist das Gesetztseyn als Gesetztseyn, diese seine Reflexion in sich aber ist die Identität des Grundes. Diese einfache Identität ist also nicht selbst der Grund, denn der Grund ist das Wesen gesetzt, als das Nichtgesetzte gegen das Gesetztseyn.

Aber in der That ist diese Negation nicht wieder nur erste unmittelbare Beziehung auf Anderes, nicht Gesetztseyn als aufgehobene Unmittelbarkeit, sondern als aufgehobenes Gesetztseyn. Die ausschließende Reflexion der Selbstständigkeit, indem sie ausschließend ist, macht sich zum Gesetztseyn, aber ist ebenso sehr Aufheben ihres Gesetztseyns.

Sie ist Gesetztseyn, Negation, welche aber die Beziehung auf Anderes in sich zurückbeugt, und Negation, die sich selbst gleich, die Einheit ihrer selbst und ihres Andern und nur dadurch Wesensheit ist. Sie ist also Gesetztseyn, Negation, aber als Reflexion in sich ist sie zugleich das Aufgehobenseyn dieses Gesetztseyns, unendliche Beziehung auf sich. Zweites Kapitel.