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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen Vertretung und Verwaltung überzugehen habe.

Rousseau's heute schon veraltete Auffassung wollte dem Staat einen Gesellschaftsvertrag zu Grunde legen. Rousseau meint: »Die Clauseln dieses Vertrages sind durch die Natur der Verhandlung so bestimmt, dass die geringste Abänderung sie nichtig und wirkungslos machen müsste. Die Folge davon ist, dass sie, WENN SIE AUCH VIELLEICHT NIE AUSDRÜCKLICH AUSGESPROCHEN W

Die logische und geschichtliche Widerlegung von Rousseau's Theorie war und ist nicht schwer, wie furchtbar und fruchtbar diese Theorie auch gewirkt habe. Für die modernen Verfassungsstaaten ist die Frage, ob vor der Constitution schon ein Gesellschaftsvertrag mit »nicht ausdrücklich ausgesprochenen, aber unabänderlichen Clauseln« bestanden habe, ohne praktisches Interesse.

Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. Titel VI.

Ohne auf ihn zu achten, zirpte der ‚Blaustrumpf‘ ernst weiter: „Wenn Sie je Soziologie studiert haben, müssen Sie wissen, daß die Ehe hauptsächlich ein Gesellschaftsvertrag ist, der ursprünglich auf der Selbstsucht begründet war.

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