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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Ihre Thätigkeit bei der Bierbereitung geht also in diesem Falle über das »Lagern bis zur Genussreife« hinaus, bewirkt allerdings andrerseits keine Formveränderung von Rohstoffen, sodass von »Gewerbe« im nationalökonomischen Sinne auch bei ihnen nicht gesprochen werden kann. Name. Die Bezeichnung »Bierverleger« für den hier behandelten Geschäftszweig ist nicht überall gebräuchlich.

Für einen kleinen Teil der Berliner Bierverleger würde die obige Definition noch in einer Hinsicht zu erweitern sein, indem dieselben von der durch die Brauereien eingeführten Lieferung des Berliner Weissbieres in demjenigen Zustande, welcher nur noch mehrtägiges Lagern verlangt, um in Genussreife überzugehen, keinen Gebrauch machen, sondern die letzte Nachgährung noch in ihrem eigenen Keller sich vollziehen lassen.

Der Bierverlag als besondere Form des Flaschenbiergeschäfts stellt, wie aus den vorhergehenden Aeusserungen erhellt, ein Unternehmen dar, welches von einer oder mehreren Brauereien Bier in Fässern bezieht, es bis zur Genussreife lagern lässt und an Geschäfte, die sich mit dem Ausschank oder Einzelverkauf von Flaschenbier befassen, sowie an Privatleute in grösseren und kleineren Quantitäten abgiebt, wobei als Minimum gewöhnlich die Entnahme von 10-20 Flaschen gefordert wird.

Nachdem sie abgefüllt worden war, wurde das Bier in Eimer abgelassen und in einen neuen Zuber geschüttet. Der jetzt gewonnene »reine Ausstoss« wird mit Frischbier gemischt in der Weise, dass auf 5 Teile Ausstoss ein Teil Frischbier kommt. Das so erhaltene Bier wird dann auf Flaschen gezogen und hat bis zur Genussreife noch 6-10 Tage zu lagern.

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