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Aktualisiert: 30. April 2025
Er trug vor der Welt die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte Ladenberg mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt wurde.
April 1826 überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen.
Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle unterhandeln.
Er forderte für den Minister kurz und gut Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens.
Um die Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung, daß der Finanzminister in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben müsse.
Die Generalkontrolle suchte ihre Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher Münze.
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