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Aktualisiert: 12. Juli 2025


So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die bestimmte Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die erfüllte oder inhaltsvolle Kopula des Urtheils, die aus dem Urtheil, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs. Durch diese Erfüllung der Kopula ist das Urtheil zum Schlusse geworden. Drittes Kapitel. Der Schluß.

Der Grund ist in dem Inhalte zunächst verschwunden; der Inhalt aber ist zugleich die negative Reflexion der Formbestimmungen in sich; seine Einheit, welche zunächst nur die gegen die Form gleichgültige ist, ist daher auch die formelle Einheit oder die Grundbeziehung als solche. Der Inhalt hat daher diese zu seiner wesentlichen Form und der Grund umgekehrt hat einen Inhalt.

Jenes ist die formlose Substanz des Vorstellens, dem der Schein sich nicht als Schein bestimmt hat, sondern das als an einem Absoluten an solcher unbestimmten Identität festhält, die keine Wahrheit hat, nur die Bestimmtheit der unmittelbaren Wirklichkeit oder ebenso des Ansichseyns oder der Möglichkeit ist; Formbestimmungen, welche in die Accidentalität fallen.-Die andere Bestimmung, der Wechsel der Accidenzen, ist die absolute Formeinheit der Accidentalität, die Substanz als die absolute Macht.

Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittelung überhaupt die gesetzte, oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als Vollständigkeit. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, daß es zusammenschließende Mitte sey; es ist daher als an sich seyendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negative Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich Seyende, gesetzte Gattung, und das einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die

Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben.

2. Sie sind auf diese Weise die verschiedenen Formbestimmungen, welche nicht an ihnen selbst, sondern an einem Andern eine identische Grundlage haben; Reflexions-Bestimmungen, die für sich sind; das Innere als die Form der Reflexion-in-sich, der Wesentlichkeit; das

Die Formbestimmungen des Wesens sind ferner als die Reflexions-Bestimmtheiten, ihrer nähern Bestimmtheit nach, die oben betrachteten Momente der Reflexion. Die Identität, und der Unterschied, dieser Theils als Verschiedenheit, Theils als Gegensatz.

Die Formbestimmungen dagegen sind nun die Bestimmungen als an dem Wesen; es liegt ihnen zu Grunde, als das Unbestimmte, das in seiner Bestimmung gleichgültig gegen sie ist; sie haben an ihm ihre Reflexion in sich.

Das Vergehen der Accidenz ist Zurückgehen ihrer als Wirklichkeit in sich als in ihr Ansichseyn oder in ihre Möglichkeit, aber dieß ihr Ansichseyn ist selbst nur ein Gesetztseyn; daher ist es auch Wirklichkeit, und weil diese Formbestimmungen ebenso sehr Inhaltsbestimmungen sind, ist dieß Mögliche auch dem Inhalte nach ein anders bestimmtes Wirkliches.

Die Vermittelung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen und als positive Reflexion der einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluß des Daseyns ist hiermit in den Schluß der Reflexion übergegangen. Anmerkung.

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