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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Das Gesetz soll in folgender Weise durchgeführt werden: »Nichtprotokollierte Kaufleute, Händler und sogenannte Agenten müssen innerhalb dreier Monate nach Annahme des Gesetzes die Grenzen verlassen, protokollierte Firmeninhaber, Angestellte, Beamte und manuelle Arbeiter innerhalb von vier Monaten, Künstler, Gelehrte, Aerzte, Rechtsanwälte und so weiter innerhalb von fünf Monaten.
»Unsinn«, erklärte Leo energisch. »Was Sie haben, kann man Ihnen nicht mehr nehmen! Vielleicht, daß man es Ihnen abkaufen oder daß der frühere Firmeninhaber sich mit Ihnen zu einer Teilhaberschaft bequemen würde. Die Hauptsache ist aber doch wohl, daß Sie die Jagerhütln und die Lodenröcke wieder hinausschmeißen und Ihre Auslagen so arrangieren können, wie sie einst waren.«
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