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Aktualisiert: 19. Juni 2025


Zweitens. Der Begriff in seiner Objektivität ist die an- und fürsichseyende Sache selbst. Durch seine nothwendige Fortbestimmung macht der formelle Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältniß der Subjektivität der aus seiner Innerlichkeit hervorgetretene und in das Daseyn übergangene reale Begriff. In dieser Identität mit der Sache hat er somit eigenes und freies Daseyn.

Weil das Fürsichseyende nun so gesetzt ist, sein Anderes nicht auszuschließen, sondern sich in dasselbe vielmehr affirmativ fortzusetzen, so ist das Andersseyn, insofern das Daseyn an dieser Kontinuität wieder hervortritt, und die Bestimmtheit desselben zugleich nicht mehr als in einfacher Beziehung auf sich, nicht mehr unmittelbare Bestimmtheit des daseyenden Etwas, sondern ist gesetzt, sich als repellirend von sich, die Beziehung auf sich als Bestimmtheit vielmehr in einem anderen Daseyn (einem für-sich-seyenden) zu haben, und indem sie zugleich als gleichgültige in sich reflektirte, beziehungslose Grenzen sind, so ist die Bestimmtheit überhaupt außer sich, ein sich schlechthin

Dieß ist ihr Daseyn, womit sie sich zugleich in dem Gegensatze befindet, gegen dasselbe als nur das an sichseyende bestimmt, nicht als das fürsichseyende Absolute gedacht zu seyn. Oder es ist die äußere Reflexion, welche dabei stehen bleibt, daß die Specifischen an sich oder im Absoluten dasselbe und eins sind, daß ihr Unterschied nur ein gleichgültiger, kein Unterschied an sich ist.

Was also in diesem Übergehen vorhanden ist, ist sowohl die Negation der specifischen Verhältnisse, als die Negation des quantitativen Fortgangs selbst; das fürsichseyende Unendliche. Die qualitative Unendlichkeit, wie sie am Daseyn ist, war das Hervorbrechen des Unendlichen am Endlichen, als unmittelbarer Übergang und Verschwinden des Diesseits in seinem Jenseits.

Der Mechanismus, da er der Sphäre des Begriffs angehört, hat an ihm dasjenige gesetzt, was sich als die Wahrheit des Kausalitäts-Verhältnisses erwies; daß die Ursache, die das An- und Fürsichseyende seyn soll, wesentlich ebenso wohl Wirkung, Gesetztseyn ist.

Die erwähnte Endlichkeit des Inhalts in der praktischen Idee ist damit eins und dasselbe, daß sie zunächst noch unausgeführte Idee ist; der Begriff ist für ihn das An- und Fürsichseyende; er ist hier die Idee in der Form der für sich selbst seyenden Objektivität; eines Theils ist das Subjektive darum nicht mehr nur ein Gesetztes, Willkürliches oder Zufälliges, sondern ein Absolutes; aber andern Theils hat diese Form der Existenz, das Fürsichseyn, noch nicht auch die des Ansichseyns.

Diese scheinen einen wesentlichen Unterschied zu gewähren, indem in ihrer Sphäre Ein Eins, ein Centrum, feststeht, gegen das sich die anderen Eins als nicht fürsichseyende verhalten, der Unterschied der Kräfte daher an diesen vorausgesetzten Unterschied Eines centralen Eins und der anderen als gegen dasselbe nicht feststehend angeknüpft werden kann.

C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit. Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und fürsichseyende oder objektive Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht.

In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion gesetzt, dasjenige, was sich beim Begriff als seine an- und fürsichseyende Begriff, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat.

Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze nur dem Subjektiven, dem Bewußtseyn angehören, so wird das An- und Fürsichseyende desselben doch objektiv genannt; die Erkenntniß der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt, wie es als Objekt frei von Zuthat subjektiver Reflexion, zu erkennen, und das Rechtthun in Befolgung von objektiven Gesetzen, die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür und ihre Nothwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind.

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