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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Wenn aber ein Existirendes nicht in seiner positiven Bestimmung zugleich über seine negative überzugreiffen und eine in der andern festzuhalten, den Widerspruch nicht in ihm selbst zu haben vermag, so ist es nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund, sondern geht in dem Widerspruche zu Grunde.

Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der

3. Es ist nun zu sehen, was durch die Bewegung des bestimmten Kausalitäts-Verhältnisses geworden ist. Die formelle Kausalität erlischt in der Wirkung; dadurch ist das Identische dieser beiden Momente geworden; aber damit nur als an sich die Einheit von Ursache und Wirkung, woran die Formbeziehung äußerlich ist. Dieß Identische ist dadurch auch unmittelbar nach den beiden Bestimmungen der Unmittelbarkeit, erstens als Ansichseyn, ein Inhalt, an dem die Kausalität sich äußerlich verläuft; zweitens als ein existirendes Substrat, dem die Ursache und die Wirkung inhäriren, als unterschiedene Formbestimmungen. Diese sind darin an sich eins, aber jede ist um dieses Ansichseyns oder der

a. Das Bedingtseyn der Kraft. In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas.

Die zur Unmittelbarkeit fortgegangene Wesenheit ist zunächst Existenz, und Existirendes oder Ding; als ununterschiedne Einheit des Wesens mit seiner Unmittelbarkeit.

Diese Bestimmtheit des Dings-an-sich ist die Eigenschaft des Dings. b. Die Eigenschaft. Die Qualität ist die unmittelbare Bestimmtheit des Etwas; das Negative selbst, wodurch das Seyn Etwas ist. So ist die Eigenschaft des Dings die Negativität der Reflexion, wodurch die Existenz überhaupt ein Existirendes, und als einfache Identität mit sich, Ding-an-sich ist.

So hat Kant das Recht, die Kategorie des Quantums, "wie auf irgend ein Existirendes" und insofern dieß Seyende als einfach bestimmt ist, die des intensiven Quantums auf dasselbe anzuwenden.

Aber dieß Andere, das auch ein Existirendes ist, ist gleichfalls ein solches in sein Nichtseyn Reflektirtes; es ist also dasselbe, und das Erscheinende ist darin in der That nicht in ein anderes, sondern in sich reflektirt; eben diese Reflexion des Gesetztseyns in sich ist das Gesetz.

Er ist also die Vermittelung, welche Schluß ist, und die hier noch nicht zu betrachten ist. I. Abth. So ist als Existirendes Etwas vermittelt durch Anderes, und die Existenz überhaupt die Seite seiner Vermittelung.

Daß beide als Momente gesetzt sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere, die unmittelbare als Moment ist; hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztseyn.

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