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Aktualisiert: 2. Mai 2025


Im Gesetze der Kausalität haben wir nur von der Ermöglichung des Anfangs reden können, nicht von der Kausalität im Sinne der Ursachvorstellung als hervorbringender Ursache. Dass etwas in einem bestimmten Zeitpunkte anfängt, hat für uns keine grössere Schwierigkeit zu denken, als dass es in einem bestimmten Zeitpunkte oder an einem bestimmten Orte vorhanden ist.

Alle des Beweises bedürftigen Sätze sind, wenn sie bewiesen sind, mittelbar einleuchtend; unmittelbar einleuchtend ist nach unsrer Auffassung nicht bloss das Gesetz des Widerspruchs, sondern auch das der Ermöglichung oder Kausalität.

Unsre Erkenntnis von den Dingen der Aussenwelt, sofern es sich um ihre Existenz handelt, ist eine streng unmittelbare; von dem Bewusstsein einer Ursache, eines Anfangs und einer Ermöglichung des Anfangs ist in ihr nichts zu entdecken, wie das schon oft hervorgehoben worden ist.

Auch die negativen Merkmale der Dinge nicht in ihnen enthalten. Vierzehnte Untersuchung. Gesetze für das Einzelwirkliche als Subjekt der Urteile Urteilsgesetze: die genannten. Gesetze für den Zusammenhang des Wirklichen, den wir erschliessen Schlussgesetze: das Einheitsgesetz, das Gesetz der Kausalität oder der Ermöglichung des Anfangenden, das Gesetz des Grundes.

Sicher wäre es widersprechend, wenn man annehmen wollte, ein Ding könne freilich nicht selbst seinen Anfang ermöglichen, und doch leugnete, dass dazu etwas von ihm Verschiedenes schon bei seinem Anfange Vorhandenes notwendig sei. Aber bedarf es einer Ermöglichung des Anfangs? Darüber sagt uns das Gesetz des Widerspruchs nichts.

Das Gesetz der Einheit: Das System der Wahrheit setzt notwendig einen Denkenden voraus. Das Gesetz der Ermöglichung: Was anfängt, zu existieren, setzt notwendig ein Anderes voraus, das bei seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen ermöglicht.

Das Gesetz von der Gleichförmigkeit des Naturlaufs ist nur eine Zusammenfassung unserer Erfahrungen von der Qualität der Ursachen oder Ermöglichungsgründe, worüber uns natürlich nur die Erfahrung und nicht das ganz allgemeine Gesetz der Kausalität oder Ermöglichung belehren kann. Von Evidenz kann bei dem Gesetze der Gleichförmigkeit keine Rede sein.

Es lautet: Das System der Wahrheit setzt einen Erkennenden voraus, in dem es seine Einheit hat. Als weiteres Gesetz unseres Erkennens bezeichnen wir das Gesetz der Kausalität: Was anfängt zu existieren, setzt ein Anderes voraus, das bei seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen Anfang ermöglicht Gesetz der Ermöglichung.

Die Entwicklungshypothese verlegt die Zielstrebigkeit, die Aristoteles zur Ermöglichung der Selbstentfaltung und Selbstentwicklung für jedes einzelne Naturding in Anspruch nahm, in das Ganze der Natur. Das Niedere ist nach ihr dem Höheren untergeordnet und dient ihm als Mittel zum Zwecke. Man sucht freilich die Zweckmässigkeit mechanisch zu erklären.

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