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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Der Bundesvertrag untersagte weder Rom noch Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg zu beginnen; und wenn, sei es nach Bundesschluss, sei es infolge eines feindlichen Ueberfalls, ein Bundeskrieg gefuehrt ward, so mag bei der Fuehrung wie bei der Beendigung desselben auch der latinische Bundesrat rechtlich beteiligt gewesen sein.
Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte.
Was im Bundeskrieg an Land und Gut gewonnen war, wurde nach dem Ermessen der Roemer unter die Bundesglieder verteilt. Dass dem Ausland gegenueber die roemisch-latinische Foederation nur durch Rom vertreten worden ist, laesst sich nicht mit Sicherheit behaupten.
Es ist indes ebenso selten, dass die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege fuehrt regelmaessig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie kann ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg beschlossen wird, so schliessen sich dennoch sehr haeufig einzelne Staedte aus es scheint den etruskischen Konfoederationen mehr noch als den aehnlichen italischen Stammbuenden von Haus aus an einer festen und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben. 10.
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