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Aktualisiert: 10. Juni 2025


Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dieß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist.

Hingegen werden wir auf eine Bemerkung von Schelling aufmerksam, die vom Inhalt des Begriffes Unheimlich etwas ganz Neues aussagt, auf das unsere Erwartung gewiß nicht eingestellt war. Unheimlich sei alles, was ein Geheimnis, im Verborgenen bleiben sollte und hervorgetreten ist.

Die Bereicherung geht an der Nothwendigkeit des Begriffes fort, sie ist von ihm gehalten, und jede Bestimmung ist eine Reflexion in sich. Jede neue Stufe des Außersichgehens, das heißt der weitern Bestimmung, ist auch ein In-sich-gehen, und die größere Ausdehnung ebenso sehr höhere Intensität.

Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes, es ist Konkretes, ist nicht ein Leeres, sondern hat vielmehr durch seinen Begriff Inhalt; einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält, sondern der ihm eigen und immanent ist.

Die näheren Momente des synthetischen Erkennens sind nun zu betrachten. Die Definition. Das Erste ist, daß die noch gegebene Objektivität in die einfache, als erste Form, somit die Form des Begriffes verwandelt wird; die Momente dieses Auffassens sind daher keine anderen, als die Momente des Begriffs; die Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit.

Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektirt würde, was dieß sagen will, so würde sich ergeben, daß damit das Unterscheiden als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird. Kant hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, daß es synthetische Urtheile a priori gebe.

Die dialektische Bewegung der Substanz durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch ist daher die unmittelbare Genesis des Begriffes, durch welche sein Werden dargestellt wird.

Die Erwägung, daß gegen alle Nationen sich wendende Seeunternehmungen anderer als räuberischer Art der Geschichte wie dem modernen Leben unbekannt sind, läßt eine Ausdehnung des Begriffes der piratischen Akte über Räubereien hinaus als nicht notwendig erscheinen. Die Beschränkung auf räuberische Akte entspricht der gemeinen Vorstellung.

Das Urtheil ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen, oder vielmehr die andere Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes.

Anderer Seits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so Subjektives, daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntniß und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist; ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffenen Vorstellungen.

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