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Aktualisiert: 26. Mai 2025


Der assertorische sagt von logischer Wirklichkeit oder Wahrheit, wie etwa in einem hypothetischen Vernunftschluß das Antecedens im Obersatze problematisch, im Untersatze assertorisch vorkommt, und zeigt an, daß der Satz mit dem Verstande nach dessen Gesetzen schon verbunden sei, der apodiktische Satz denkt sich den assertorischen durch diese Gesetze des Verstandes selbst bestimmt, und daher a priori behauptend, und drückt auf solche Weise logische Notwendigkeit aus.

Das problematische Urtheil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich; das assertorische, wenn man es als wahr, d. h. wirklich, und das apodiktische, wenn man es als nothwendig annehme. Man sieht leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß Subjektives zu betrachten.

Wenn wir hiermit den Gegensatz dieser Thesis und Antithesis genauer ansehen, und ihre Beweise von allem unnützen Überfluß und Verschrobenheit befreien, so enthält der Beweis der Antithesis, durch die Versetzung der Substanzen in den Raum, die assertorische Annahme der Kontinuität, so wie der Beweis der Thesis, durch die Annahme der Zusammensetzung, als der Art der Beziehung des Substantiellen, die assertorische Annahme der Zufälligkeit dieser Beziehung, und damit die Annahme der Substanzen als absolute Eins.

Das problematische Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.

Der assertorische sagt von logischer Wirklichkeit oder Wahrheit, wie etwa in einem hypothetischen Vernunftschluß das Antecedens im Obersatze problematisch, im Untersatze assertorisch vorkommt, und zeigt an, daß der Satz mit dem Verstande nach dessen Gesetzen schon verbunden sei, der apodiktische Satz denkt sich den assertorischen durch diese Gesetze des Verstandes selbst bestimmt, und daher a priori behauptend, und drückt auf solche Weise logische Notwendigkeit aus.

Relation Bejahende Kategorische Verneinende Hypothetische Unendliche Disjunktive Modalität Problematische Assertorische Apodiktische Da diese Einteilung in einigen, obgleich nicht wesentlichen Stücken, von der gewohnten Technik der Logiker abzuweichen scheint, so werden folgende Verwahrungen wider den besorglichen Mißverstand nicht unnötig sein.

Aber dabei ist diese einfache kategorische oder eigentlich assertorische Behauptung in ein schiefes, verdrehtes Gerüste von Raisonnement eingehüllt, wodurch ein Schein von Beweisen hervorgebracht, und das bloß Assertorische der Behauptung versteckt und unkenntlich gemacht werden soll; wie sich dieß bei der nähern Betrachtung derselben zeigen wird.

Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie das eine Mal als Subjekt, als ein unmittelbar Einzelnes, und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist. a. Das assertorische Urtheil. Das Urtheil des Begriffs ist zuerst unmittelbar; so ist es das assertorische Urtheil.

Relation Bejahende Kategorische Verneinende Hypothetische Unendliche Disjunktive Modalität Problematische Assertorische Apodiktische Da diese Einteilung in einigen, obgleich nicht wesentlichen Stücken, von der gewohnten Technik der Logiker abzuweichen scheint, so werden folgende Verwahrungen wider den besorglichen Mißverstand nicht unnötig sein.

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