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Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77 durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen »Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie § 77 tut.

Erstens ist es die Pensionszusicherung sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der Altersrente, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer Abgangsentschädigung kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.

Der Zolltarif galt ihm als ein »gigantisches Werk«; die Arbeitslosenversicherung, die in diesem Jahre wirtschaftlicher Depression für uns eine immer dringendere Forderung geworden war, erklärte er für »unmoralisch«; dem gesetzlichen Arbeiterschutz, dessen Ausbau auf dem Wege zu unseren Zielen lag, müsse, so sagte er, ein »Stopp« entgegengerufen werden, und wider den Großkapitalismus, dessen Entwicklung eine Voraussetzung des Sozialismus war, galt es, den Mittelstand mobil zu machen.

Nötig ist das wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen: Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen zukünftigen Leistungen, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die Pensionseinrichtungen und die Arbeitslosenversicherung in der Form der Abgangsentschädigung.

B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des plötzlichen Arbeitsloswerdens.