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Besteht zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse wie den Bierverlegern als der Kreditgeber angesehen zu werden.

Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle. Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und das wurde ihr zum Verderben.

Er hatte an der Rhone, in Marseille, in der Lombardei und in Zürich gearbeitet, und als er mit nicht geringen Ersparnissen in seine unterfränkische Heimat zurückkehrte, kaufte er vier Webstühle, nahm vier Gesellen ins Haus und machte sich in kurzer Zeit als Verfertiger solider Ware unter den Abnehmern bekannt. Bald dachte er daran, sich zu verheiraten.

Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede, der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um Privatkundschaft handelt.

Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen Bierverleger handelt.

Die Kundschaft der letzteren Brauerei setzt sich überhaupt zum grössten Teile aus Abnehmern von Flaschenbier zusammen, wenigstens wurde der Brauereibesitzer Gebhardt früher von den Berliner Bierverlegern charakterisiert als »ein Bierverleger, der sich sein Bier selbst abzieht