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Die ganze uckermärkische Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen.
Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert, verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese teuflischen Verführungen gebraucht werden.«