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Aktualisiert: 9. Mai 2025
U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe". Die beiden Schlösser Skanör und Falsterbo befanden sich seit dem 24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Städte, welche am 27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlösser dem dänischen Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus übertrugen. HR. I 1 n. 524, 2 n. 20; vgl.
Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben. Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt . Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien.
Sie fügten ihre Hände in Eins und giengen dann 1370 Zu einem weiten Saale, der war gar wohlgethan, Vor dem die Donau unten die Flut vorübergoß. Da saßen sie im Freien und hatten Kurzweile groß. Ich kann euch nicht bescheiden, was weiter noch geschah. 1371 Daß sie so eilen müsten, darüber klagten da Die Recken Kriemhildens; wohl war es ihnen leid. Was ihnen guter Degen aus Bechlarn gaben Geleit!
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