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Es handelte sich also darum, Modalitäten zu finden, um überhaupt dem Reparationsproblem eine Unterlage der Durchführbarkeit zu geben. Der Begriff der Sachleistungen trat in den Vordergrund.

Es wurde ein Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich hergestellt, das auch auf andere Staaten seine Anwendung finden konnte. Leider ist das Ergebnis von Wiesbaden zwar nicht, wie es wünschenswert gewesen wäre, ein Friedenswerk nach aussen und innen gewesen. Nach aussen mehr als nach innen. Im Innern entfaltete sich eine heftige Agitation und Kontroverse gerade gegen die Sachleistungen.

Dann aber handelt es sich um die in Gold zu beschaffende Bezahlung für die Rohstoffe, deren wir zur Herstellung unserer Sachleistungen bedürfen.

Ein Abkommen wurde präliminiert. Kurze Zeit darauf erschien unangemeldet der französische Delegierte Herr Gillet, abermals mit Zustimmung der Reparationskommission, um den Versuch zu machen, auch hinsichtlich der französischen Sachleistungen neue Modalitäten mit uns zu verabreden, die dann gleichfalls in Vorbesprechungen geklärt wurden.

Es wurde versucht, zunächst mit Frankreich ein Abkommen der Sachleistungen zu schliessen und dieses Abkommen so einzurichten, dass der Strom an Gütern, der zu erwarten stand, in erster Linie dem Wiederaufbaugebiet zugeführt würde. Daneben aber lag die zweite politische Aufgabe mit grösserer Wichtigkeit.

Während dieser Zeit haben wir, dem Wunsche der Reparationskommission entsprechend, mit denjenigen Delegierten verhandelt, die uns gesandt wurden, nämlich in erster Linie mit Herrn Bemelmans, in der Absicht, die Sachleistungen für uns und auch für diejenigen Länder, die anspruchsberechtigt waren, durchführbar zu machen, nämlich für England, Belgien, Italien und Serbien.

Wenn ich von den bereits erwähnten 500 Millionen für 1922 ausgehe, wenn ich ferner ausgehe von Sachleistungen von 1450 Millionen Goldmark und dann noch die inneren Kosten des Friedensvertrages nehme, so komme ich zu folgenden Ziffern: 500 Millionen Gmk. zum Kurse von 50 = 25 Milld. Ppmk. 1450 " " = 72,5 " " Friedensvertragsausgaben = 38 " " 135,5 " "

Es muss aber eine Summe gefunden werden, deren Schwere erträglich ist und die zugleich der wirtschaftlichen Lage der empfangsberechtigten Nationen entgegenkommt. Wir wissen, dass in Ihrem Kreise Ziffern für 1922 genannt worden sind: 500 Millionen für die Leistungen in bar und 1450 Millionen für die Sachleistungen einschliesslich der äusseren Besatzungskosten.

So lange sollten die deutschen Sachwerte bei organisierter Beleihung den Fehlbetrag in der Goldbilanz des deutschen Außenhandels decken, bis die deutsche Wirtschaft sie planmäßig durch erhöhte Sachleistungen auf dem Weltmarkte abdecken könne.