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In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, SchlangeDie allgemein Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin, welche den Herzog Philipp

Er fürchte, daß ränkesüchtige Menschen diese Unregelmäßigkeit benutzen möchten, um das gute Einvernehmen zwischen ihm und seinem Parlamente zu stören; aber er wolle ihnen offen sagen, daß er entschlossen sei, sich nicht von Männern zu trennen, auf deren Treue er sich verlassen könne und deren Hülfe er vielleicht bald bedürfen werde .