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Wie es in dem Städtchen =Coesfeld= zuging, können wir aus einer von Niesert mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst darin unter andern : =Gertruth Niebers= viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, =von jeder Tortur= drey Rthlr. machet 12

Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u.

Steigt aber die Summe über 1000 Rthlr., so thut man besser, das Gold besonders in einen Beutel oder Packet zu thun. Ein solcher Beutel muß von starkem und dichten doppelten Linnen, oder aus Leder gemacht und gut genähet werden, damit er sich nicht zerscheuere, oder die Nath aufspringe.