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Hier, wo die Regierung weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse Zuschauerrolle beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen Statthaltern das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort- und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute und Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische Ehre dauernd im Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den ausgesprochenen Willen der roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und Friede geschlossen und aus unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel dem Ungehorsam der Numantiner, durch eine seltene Vereinigung von Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat verhaengnisvolle Katastrophe entwickelt.

Getreidelieferungen wurden hier nicht anders als gegen Entschaedigung geleistet, und auch hierbei durfte der Statthalter nicht mehr als das zwanzigste Korn erheben und ueberdies gemaess der eben erwaehnten Vorschrift der Oberbehoerde den Taxpreis nicht einseitig feststellen.

Es hatte ferner, wie die spaetere Munizipalverfassung zeigt, in jeder italischen ^14 Gemeinde die Oberbehoerde, wie sie immer heissen mochte, jedes vierte oder fuenfte Jahr eine Schatzung vorzunehmen; eine Einrichtung, zu der die Anregung notwendig von Rom ausgegangen sein muss und welche nur den Zweck gehabt haben kann, mit der roemischen Zensur korrespondierend dem Senat den Ueberblick ueber die Wehr- und Steuerfaehigkeit des gesamten Italiens zu bewahren. ^14 Nicht bloss in jeder latinischen: denn die Zensur oder die sogenannte Quinquennalitaet kommt bekanntlich auch bei solchen Gemeinden vor, deren Verfassung nicht nach dem latinischen Schema konstituiert ist. Mit dieser militaerisch-administrativen Einigung der gesamten diesseits des Apennin bis hinab zum Iapygischen Vorgebirg und zur Meerenge von Rhegion wohnhaften Voelkerschaften haengt endlich auch das Aufkommen eines neuen, ihnen allen gemeinsamen Namens zusammen, der "Maenner der Toga", was die aelteste staatsrechtliche roemische, oder der Italiker, was die urspruenglich bei den Griechen gebraeuchliche und sodann allgemein gangbar gewordene Bezeichnung ist.