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Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitstätige.

Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche soweit es Arbeitstätige sind die Renteneinnahme, einschließlich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz.

B. die Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen als Arbeitstätige dem Kapital genau so gegenüber, wie ihre Arbeiter, weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und wirtschaftlicher Interessen.