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So ist die absolute Actuosität Ursache; die Macht der Substanz in ihrer Wahrheit als Manifestation, die das, was an sich ist, die Accidenz, die das Gesetztseyn ist, unmittelbar im Werden derselben auch auslegt, sie setzt als Gesetztseyn; die Wirkung.

Gattung und Art sind offenbar Prädikabilien, wenn man sie einfach nach dem Verhältnis des Allgemeinen und Besondern ins Auge fasst. Aber die Alten haben mit Recht Gattung und Art nicht bloss nach diesem Verhältnis bestimmt, sondern für beide nur die wesentlichen Merkmale in Anspruch genommen und die ausserwesentlichen auf Proprietät und Accidenz verteilt.

Diesem in sich reflektirten Gesetztseyn, dem Bestimmten als Bestimmten, steht die Substanz als nicht gesetztes Ursprüngliches gegenüber. Weil sie als absolute Macht Rückkehr in sich, aber diese Rückkehr selbst Bestimmen ist, so ist sie nicht mehr bloß das An-sich ihrer Accidenz, sondern ist auch gesetzt als dieß Ansichseyn. Die Substanz hat daher erst als Ursache Wirklichkeit.

Die Substanz ist als Macht das Scheinen, oder hat Accidentalität. Aber sie ist als Macht ebenso sehr Reflexion-in-sich in ihrem Scheine; so legt sie ihr Übergehen aus, und dieß Scheinen ist bestimmt als Schein, oder die Accidenz ist gesetzt, als das, daß sie nur ein Gesetztes sey.

Diese ist also erstlich dasselbe, was die Accidentalität des Substantialitäts-Verhältnisses ist, nämlich die Substanz als Gesetztseyn; aber zweitens ist die Accidenz als solche substantiell nur durch ihr Verschwinden, als Übergehendes; als Wirkung aber ist sie das Gesetztseyn als mit sich identisch; die Ursache ist in der Wirkung als ganze Substanz manifestirt, nämlich als an dem Gesetztseyn selbst als solchem in sich reflektirt.

Z. B. ist die weisse Farbe und das Kranksein eine Eigenschaft gewisser Menschen, aber doch nur ein Accidenz. Es gehört zum Wesen der Eigenschaft, dass sie nicht ohne ein Selbständiges sein kann, dessen Eigenschaft sie ist, dass sie ein Selbständiges notwendig voraussetzt: aber darum ist sie noch nicht notwendig für dieses Selbständige. Das gilt nur von der Proprietät.

Das Vergehen der Accidenz ist Zurückgehen ihrer als Wirklichkeit in sich als in ihr Ansichseyn oder in ihre Möglichkeit, aber dieß ihr Ansichseyn ist selbst nur ein Gesetztseyn; daher ist es auch Wirklichkeit, und weil diese Formbestimmungen ebenso sehr Inhaltsbestimmungen sind, ist dieß Mögliche auch dem Inhalte nach ein anders bestimmtes Wirkliches.

Unter Prädikabilien verstehen wir höchste Aussagen über Begriffe, unter Prädikamenten oder Kategorien höchste Aussagen über das Seiende. Die notwendigen Merkmale oder Proprietäten sollen also etwas anderes als die Eigenschaften sein. Die Eigenschaft kann sowohl Proprietät als Accidenz sein, sie kann dem Ding sowohl notwendig als zufällig zukommen.

Das Seyende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung, und geht zu Grunde; die Accidenz manifestirt den Reichthum der Substanz, so wie deren Macht; im Seyn ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die nothwendige Beziehung sich offenbart.

Eine Accidenz vertreibt also eine andere nur darum, weil ihr eigenes Subsistiren diese Totalität dar Form und des Inhalts selbst ist, in der sie wie ihre andere ebenso sehr untergeht. Um dieser unmittelbaren Identität und Gegenwart der Substanz in den Accidenzen willen ist noch kein realer Unterschied vorhanden.