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Aktualisiert: 25. September 2025
Die Bürger dieses Landes hätten dann, theoretisch das denkbar beste Recht, praktisch aber wären sie dabei, der Polizeigewalt gegenüber, rechtlos. Aber gerade diese Behauptung: daß durch das Gesetz die Zuständigkeit der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als ich daran ging, seinen Text mir genau anzusehen und seinen inneren Aufbau mir klar zu machen.
Müller in der ersten Debatte über das Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich gemeint und, wie es scheint, auch gewünscht wenigstens ist er dahin verstanden worden durch seine Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben, als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch wirklich der Überzeugung war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon genügender Schutz gegen willkürliche Ausdehnung der Polizeimacht gegeben.
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