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Aktualisiert: 28. Mai 2025
Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden. Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht.
Es ist notwendig, das Verhältnis zwischen dem Ertrag von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit vernünftig und gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.
Da es sich dabei aber hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die Beteiligten sich klar machen, was denn das Verhältnis sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise, zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im Betriebe zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen zu rechnen.
Das führt zu der Folgerung, daß in diesem System etwas geändert werden muß. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. Es findet sich bald niemand mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will.
Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, namentlich aber ein Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit.
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