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Da schickte ihm Specht zum zweitenmal die Zeitung zu, an welche er berichtete und Arnold las: »Neuestes aus Podolin. Samuel Elasser, unterstützt durch die Hilfe und getragen von der gemeinsamen Angst und Entrüstung seiner Stammesgenossen, hat seiner Sache endlich einen Rechtsbeistand gewählt, den Hof- und Gerichtsadvokaten #Dr.# Steinbacher in Krakau. Unter Berufung auf den § 145 des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde eine Eingabe an die Polizeibehörde berichtet. Dieser Paragraph erklärt deutlich, daß die Eltern berechtigt sind, vermißte Kinder aufzusuchen, entwichene zurückzufordern und flüchtige durch Unterstützung der Obrigkeit zurückzubringen. Der Polizeidirektor lehnte jedoch jede Vermittlung mit folgenden Worten ab: »Was? ich soll ein Mädchen aus einem Kloster herausnehmen?« In der tiefsten Besorgnis über das Wohlbefinden seiner Tochter, da ihm die Oberin doch Angst eingeflößt, verlangte Samuel Elasser die Untersuchung des Gesundheitszustandes. Nach langen vergeblichen Bemühungen und langen Beratungen wurden ein Gerichtsarzt und der Universitätsprofessor #Dr.# Woering in das Kloster gesandt. Beide