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Aktualisiert: 12. Mai 2025
Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar gekennzeichnet habe. Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können.
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