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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Nach den kirchlichen Bestimmungen galt der Grundsatz: „Einen Mönch macht entweder die elterliche Vergelübdung oder die eigene Einwilligung“ , also in erster Linie die Bestimmung der Eltern! Diese hielten es eben für eine standesgemäße Versorgung und zugleich für einen „guten seligen Stand“, wie eine Nonne aus dieser Zeit erklärt .
Statt der heutigen freien und doch nicht immer freiwilligen Entschließung zu einem selbstgewählten Beruf, der freilich immer nur bedingungsweise und auf Zeit ergriffen wird, galt es damals die „ewige“ unwiderrufliche „Vergelübdung“ auf Lebenszeit; statt der „Emanzipation“, welche einer außer dem Familienleben stehenden Jungfrau heute mehr oder weniger wartet, harrte ihrer damals die „Klausur“, die Einschließung in die Klostermauern in einem streng geschlossenen Verband, dem „Orden“, unter dem straffen Bande der „Regel“, der Klostersatzungen.
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