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Aktualisiert: 19. Juni 2025


Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das negative Urtheil noch als solches betrachtet wird, so ist es vor's Erste noch ein Urtheil; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; die Form des Urtheils.

Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate.

Oder an sich betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils unmittelbares Einzelnes ist, hat es in dieser Abstraktion noch die Bestimmtheit nicht an ihm gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich problematisch. b. Das problematische Urtheil.

Ein solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden, in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ; ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Werth zugeschrieben werden kann.

Es muß hierüber sogleich im Anfange diese allgemeine Bemerkung gemacht werden, daß der Satz, in Form eines Urtheils, nicht geschickt ist, spekulative Wahrheiten auszudrücken; die Bekanntschaft mit diesem Umstande wäre geeignet, viele Mißverständnisse spekulativer Wahrheiten zu beseitigen.

Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung, die im Urtheil noch Statt findet, das Objektive, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.

Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum Urtheil des Begriffs erhoben. D. Das Urtheil des Begriffs.

Das Einzelne ist das Objekt selbst als unmittelbare Vorstellung, dasjenige, was definirt werden soll. Das Allgemeine des Objekts desselben hat sich in der Bestimmung des objektiven Urtheils, oder des Urtheils der Nothwendigkeit, als die Gattung, und zwar als die nächste ergeben, das Allgemeine nämlich mit dieser Bestimmtheit, welche zugleich Princip für den Unterschied des Besondern ist.

Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden« . Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat.

Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen.

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