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Aktualisiert: 8. Mai 2025
Er wollte aber der gesetzlichen Erbfolge zugetan bleiben, wollte dem, der ihm, wenn er ohne Testament stürbe, gesetzlich folgen würde, auch testamentlich seine Nachlassenschaft zuwenden; nur wollte er den Erben vorher kennenlernen, ob er der Erbschaft auch würdig wäre. Er schlug also das Ahnenbuch auf. Abkömmlinge von ihm waren natürlich nicht da. Also zu den Geschwistern.
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