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Aktualisiert: 1. Juni 2025


Das negative Urtheil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch positiv; die noch gebliebene Bestimmung des Prädikats ist ebenso sehr Beziehung.

Es kann nicht gesagt werden: Das Haus oder ein Haus ist gut, sondern: je nachdem es beschaffen ist. Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine Zufälligkeit als Moment aus; die Subjektivität der Sache, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße Art und Weise, oder die Beschaffenheit.

Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als Zufälligkeit bestimmt wird. Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.

Es ferner als einzelnes Selbst ist nur die Form des Subjekts oder wirklichen Tuns, die von ihm als Form gewußt wird; ebenso ist für es die gegenständliche Wirklichkeit, das Sein, schlechthin selbstlose Form; denn sie wäre das nicht gewußte; dies Wissen aber weiß das Wissen als das Wesen.

Daher ist die +Notwendigkeit+ der Willenskausalität, wie sie im Handeln, Denken, kurz in allen psychischen Akten sich darstellt, durchaus mit einer +Freiheit+ des Willens, des Subjekts vereinbar, die nichts anderes ist, als Autonomie, Eigengesetzlichkeit, +Eigenrichtung+ des Willens.

Das Moralgesetz fordert eine Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des Willens; es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die völlige Freiheit des moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe hervorzubringen.

Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß das eine Mal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das andere Mal ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seyende; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene.

Bei Kant durch ein objektives Moralgebot, das jenseits jeglichen besonderen Interesses steht, aber in der Vernunft des Subjekts wurzelt; bei Goethe durch eine unmittelbare innere Einheit der sittlich-praktischen Lebenselemente, durch eine die Gegensätze einschließende Natur des Menschen und der Dinge.

Wenn beim Subsumiren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit beider ausgegangen wird.

Natürlich ist auch die Willkürhandlung nicht gesetzlos, sondern ebenso kausal bestimmt wie alles Geschehen. Aber die Kausalität und Gesetzlichkeit, die hier in Frage steht, ist psychischer Art, sie ist keine äußere Macht über den Willen und das Ich, sondern nur die Konstanz und Regelmäßigkeit, die Identität und Einheit des wollend sich betätigenden Subjekts.

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