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Aktualisiert: 2. Mai 2025


Durch die heilsame Rücksichtslosigkeit der Berliner Finanzmänner erhielten die Enklaven freien Verkehr auf dem preußischen Markte, ihre Staatskassen die Zusage eines gesicherten reichlichen Einkommens, das sie aus eigener Kraft niemals erwerben konnten.

Erst nachdem die neue Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen, das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe.

Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen widersprachen, da mußte das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot die Bedrängnis des Staatshaushalts.

Den Staatskassen drohte geradezu Verlust, wenn die Zolleinkünfte nach der Kopfzahl verteilt wurden. Das kleine Nachbarland verzehrte weit weniger Kolonialwaren, hatte bisher eine zehnmal niedrigere Zolleinnahme bezogen als Preußen: Darmstadt kaum Sgr., Preußen 24 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung.

Die geringen Zölle genügten nicht, die heimische Industrie wirksam zu schützen, und doch blieb jede Erhöhung unmöglich, wenn nicht der gesamte Reingewinn den Staatskassen verloren gehen sollte. Am kläglichsten befand sich die bayrische Pfalz.

Die Regierung verstand die günstige Handelslage des Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Großindustrie konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im Finanzministerium für überflüssig.

Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem ganz niedrigen Zolle unterworfen.

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