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Aktualisiert: 6. Juni 2025
Aber diese Bestimmung macht nicht das andere Extrem des Schlusses aus, sondern gehört zur unmittelbaren Beziehung des differentiirenden Princips auf die Mitte, an der sich dieses seine unmittelbare Realität giebt; es ist die Bestimmtheit, welche im disjunktiven Schlusse die Mitte, außer dem, daß sie allgemeine Natur des Gegenstandes ist, zugleich hat, wodurch dieser ebenso wohl objektive Allgemeinheit als bestimmte Besonderheit ist.
Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint.
Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriffe, oder die Mitte. Es ist aber noch an diesem Schlusse dieß subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist.
Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist.
Indem der Zweck endlich ist, hat er ferner einen endlichen Inhalt; hiernach ist er nicht ein Absolutes, oder schlechthin an und für sich ein Vernünftiges. Das Mittel aber ist die äußerliche Mitte des Schlusses, welcher die Ausführung des Zweckes ist; an demselben giebt sich daher die Vernünftigkeit in ihm als solche kund, in diesem äußerlichen Andern und gerade durch diese
Die Antinomie dieses Schlusses ganz nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als Theil, sondern vielmehr als Ganzes.
Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier gleichgültig geworden. Dieß ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft.
Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der Form des Schlusses, sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit, sondern daß sie nur als abstrakte, daher begrifflose Form ist.
Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebenso sehr kein Schluß mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit.
Die kantischen Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere. Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe.
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